Die Vollfinanzierung von der eigenen Immobilie ist ein verlockendes Angebot, das jedoch hohe Risiken in sich birgt. Bevor sich ein Bauherr seine eigenen vier Wände zu 100 Prozent von der Bank finanzieren lässt, sollte er bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ebenfalls ist es ratsam sich bei einer derartigen Baufinanzierung Ausstiegsszenarien aus dem Kreditvertrag zu Recht zu legen. Ideal für eine Vollfinanzierung ist der verbeamtete Akademiker in einer leitenden Position. Diese Klientel ist in Bankerkreisen sehr geschätzt, da sie sehr gut besoldet sind und über sichere Arbeitsplätze verfügen. Nur wer ein sehr hohes und vor allem sicheres Einkommen hat, sollte sich auf eine Vollfinanzierung einlassen. Für die Bezieher von unteren oder mittleren Gehältern ist eine derartige Baufinanzierung ein sehr schwer kalkulierbares Risiko.
Ebenso sollten sich die Kreditnehmer sicher sein, dass sie bis zum Ende der Kreditlaufzeit in der vollfinanzierten Immobilie wohnen bleiben. Wer seine berufliche Karriereplanung an einem anderen Ort fortführen möchte oder mittelfristig plant seinen Arbeitgeber zu wechseln, sollte auf eine Vollfinanzierung der eigenen vier Wände verzichten. Eine sehr große finanzielle Unabwägbarkeit ist die hohe Belastung durch ein solches Darlehen. Die Kosten dafür liegen deutlich über einem Baukredit, für den Eigenkapital aufgebracht wurde. Bei einer Vollfinanzierung gibt es nur ein adäquates Mittel: So schnell wie möglich den Kredit zurückzahlen!
Anstatt der üblichen Mindesttilgungsrate von nur einem Prozent, sollte die Tilgung zwei oder gar drei Prozent des Kredites betragen. Unbedingt müssen Bauherren mit einer Vollfinanzierung auf Sondertilgungsrechte achten. Derartige Möglichkeiten den Kredit vorzeitig abzulösen sollten unbedingt in den Kreditvertrag aufgenommen werden. Vor allem ist es notwendig auf die Laufzeit und die Zinsfestschreibung des Kredites zu achten. Wer sich nur für zehn Jahre die Zinsen bei einer Vollfinanzierung festlegen lässt, muss bedenken, dass in diesem Zeitraum nur ein Viertel des Kreditbetrages zurück bezahlt ist.