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Geförderte Vorsorge für Selbstständige - die Rürup-Rente

Von Michael Lorenz (ML)

Seit Anfang 2005 gibt es mit der Rürup-Rente ein weiteres staatlich gefördertes Produkt für die Altersvorsorge. Sie stellt eine Alternative für Selbstständige und Freiberufler dar, die keinen Riestervertrag abschließen dürfen. Während für Riestersparer Zulagen und Steuervorteile gelten, profitiert ein Anleger bei der Rürup-Rente ausschließlich von einer steuerlichen Förderung. Da die Abzugsbeträge hoch sind, kann sich dies – auch für gutverdienende Arbeitnehmer – jedoch lohnen.

Hohe Steuervergünstigungen
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, wurde geschaffen, um vor allem Selbstständigen oder Freiberuflern, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge zu bieten. Sie basiert klassischerweise auf einem Rentenversicherungsvertrag und wird von zahlreichen Lebensversicherern angeboten.

Die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente besteht darin, dass der Versicherte einen Teil seiner Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen kann. Für Alleinstehende erkennt das Finanzamt Beträge von bis zu 20.000 Euro und für Verheiratete von bis zu 40.000 Euro an. Im Jahr 2008 können die Sparer 66 Prozent davon absetzen, Singles also bis zu 13.200 Euro und Paare bis zu 26.400 Euro. Der abzugsfähige Prozentsatz steigt danach jährlich um zwei Prozent an – 2009 sind es 68 Prozent, 2010 70 Prozent usw., bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind. Maximal können Alleinstehende dann also 20.000 Euro und Ehepaare 40.000 Euro steuermindernd geltend machen.

Neben den Steuersparmöglichkeiten bietet die Rürup-Rente weitere Vorteile. So sind die Erträge aus einem solchen Vertrag zukünftig abgeltungssteuerfrei, und sollte der Sparer einmal arbeitslos werden und Arbeitslosengeld II beantragen, bleibt sein Rürup-Vermögen unangetastet. 

Rentenversicherung oder Fondssparplan?
Wie bei einer Lebensversicherung üblich stellen die Assekuranzgesellschaften den Versicherten zusätzlich zum gesetzlichen Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent Überschussbeteiligungen in Aussicht. Die tatsächliche Höhe der späteren Rente ergibt sich also vor allem aus den erwirtschafteten Überschüssen des Anbieters.

Auch fondsgebundene Rürup-Verträge bieten Versicherer, und seit Kurzem halten einige Fondsgesellschaften auch entsprechende Fondsparspläne bereit. Diese Anlageformen bieten dem Sparer die Möglichkeit, eine höhere Rendite und somit in der Rentenphase höhere Einnahmen zu erzielen. Eine Mindestverzinsung erhält er jedoch nicht, seine Bezüge während der Rentenphase hängen in großem Maße von der Wertentwicklung der Fonds ab. Je nach Konzept kann eine solche Geldanlage deshalb auch mit Verlusten verbunden sein. Ausgeschlossen ist das nur bei Verträgen, die dem Sparer eine Garantie auf seine eingezahlten Beiträge gewähren.

Die Nachteile
Rürup-Verträge weisen auch einige Nachteile auf. So relativieren sich die Steuervorteile der Erwerbsphase, da der Rürup-Sparer seine Bezüge in der Rentenphase zum Teil versteuern muss. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von dem Zeitpunkt seiner ersten Rentenzahlung ab. Beginnt die Rente im Jahr 2008, sind 56 Prozent davon zu versteuern und 44 Prozent steuerfrei, und dies gilt dann für die gesamte Verrentungsphase. Für zukünftig beginnenden Renten steigt der zu versteuernde Anteil jährlich, bis er im Jahr 2040 100 Prozent erreicht.

Im Gegensatz zur Riester-Rente oder klassischen Rentenversicherung gibt es bei der Rürup-Rente außerdem kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag wird nicht als Gesamtbetrag ausgezahlt, sondern es erfolgt eine lebenslange Verrentung – frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Und auch sonst besticht die Rürup-Rente nicht gerade durch Flexibiliät. So kann der Sparer den Vertrag nicht übertragen, verkaufen, vererben oder beleihen. Wer dennoch seine Hinterbliebenen, zumindest in gewissem Umfang, absichern möchte, sollte deshalb eine Beitragsrückgewähr im Todesfall während der Ansparphase vereinbaren.

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