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Vater Staat fördert Bausparer

Von Michael Lorenz (ML)
Den Traum von den eigenen vier Wänden finanzieren sich viele Deutsche immer noch mit Hilfe von einem Bausparvertrag. Für manchen bietet sich damit die Chance, von staatlichen Fördergeldern zu profitieren Zwei Möglichkeiten stehen dem Bausparer offen: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Bausparer muss 16 Jahre alt sein. Im Jahr müssen mindestens 50 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt worden sein.

Die Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist einkommensabhängig, bei Ledigen darf das Einkommen, welches versteuert werden muss, im Jahr nicht mehr als 25.600 Euro betragen, bei Verheirateten beträgt diese Grenze 51.200 Euro. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Bruttolohn bei Verheirateten mit Kindern durchaus bei 70.000 Euro liegen kann. Entscheidend ist immer der Steuerbescheid. Das zu versteuernde Einkommen ermittelt sich aus dem Bruttoeinkommen, von dem Freibeträge und Pauschalen abgezogen werden. Das staatliche Geschenk fällt zwar nicht üppig aus, aber immerhin erhalten alleinstehende Bausparer 45,06 Euro und verheiratete Sparfüchse 90,11 Euro im Jahr aufs Bausparkonto. Den Antrag für die Wohnungsbauprämie ist bei der Bausparkasse zu stellen.

Arbeitnehmersparzulage
Für die Arbeitnehmersparzulage gelten noch schärfere Bedingungen für das zu versteuernde Einkommen. So liegen die Einkommensgrenzen hier für Alleinstehende bei 17.800 Euro und bei Verheirateten bei 35.800 Euro im Jahr. Mehr Geld gibt es jedoch nicht, Alleinstehende können bis zu 43 Euro, Verheiratete bis zu 86 Euro im Jahr erhalten. Voraussetzung des Ganzen ist ein Bausparvertrag über vermögenswirksame Leistungen (VL), in den das stattliche Geschenk fließt. 470 Euro im Jahr müssen zudem gespart werden, um in den Genuss der höchsten Förderung zu kommen.

Wer nun denkt, er könne zweimal vom Staat ein Geschenk erhalten, der irrt. Es gilt ein Kumulierungsverbot, das heißt: entweder oder. Entweder die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage. Mit einem Trick ist dies aber dennoch möglich. Hierzu muss der Sparer zusätzlich zu den 470 Euro (Arbeitnehmersparzulage)  noch weitere 512 Euro – bei Verheirateten 1.024 Euro -  auf den Bausparvertrag ansparen, dann erhält der Arbeitnehmer sowohl die Sparzulage als auch die Wohnungsbauprämie. Bei der Einreichung gilt eine Zweijahresfrist, das heißt, die Förderung für 2009 ist noch möglich, sofern der Antrag bis zum 31.12.2011 eingereicht wird.

Eine dritte Möglichkeit, einen Bausparvertrag zu nutzen besteht dann, wenn die Vorsorgeaufwendungen nicht ausgeschöpft sind. Dann haben Selbstständige, Beamte, Auszubildende oder Rentner die Möglichkeit, noch steuerliche Vorteile zu generieren.

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