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Policendarlehen - das eigene Geld beleihen

Von Michael Lorenz (ML)

Wer Geld benötigt, sollte auch einen Blick auf den Vertrag seiner Lebensversicherung werfen. Darin angesammeltes Kapital kann als Darlehen beispielsweise bei kurzfristigem Geldbedarf oder auch als Eigenkapitalerhöhung für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden. Die Zinsen hierfür liegen meistens günstiger als bei Raten- oder Dispokrediten. Eine Entnahme ist für all Jene eine gute Alternative, die ihren Vertrag nicht kündigen oder verkaufen wollen.

Bewertungsgrundlage
So paradox es klingt: Beim Policendarlehen wird das eigene Geld der Lebensversicherung beliehen. Der Versicherungsnehmer erhält Kapital aus den unverfallbaren Ansprüchen gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Daher entfällt das Kreditausfallrisiko und braucht der Versicherte keine Kreditsicherheiten erbringen. Auch eine Meldung bei der Schufa entfällt.

Das Beleihen des Vertrages erfolgt auf Basis des Rückkaufwertes des Vertrages sowie der erwirtschafteten Überschüsse. Vom Rückkaufswert wird allerdings noch die Kapitalertragssteuer abgezogen, woraus sich der maximale Beleihungswert ergibt. Diesen Betrag oder einen Teil davon kann der Versicherte in ein Policendarlehen umwandeln. Die Tilgung erfolgt per Ratenzahlung. Die Summe muss zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden, spätestens jedoch zum Ende der Versicherung. Die Kreditzinsen werden meist als variabler Zinssatz vereinbart.

Besonderheiten beim Policendarlehen
Eine Besonderheit bildet das Policendarlehen auf eine fondsgebundene Lebensversicherung. Bei einem solchen Vertrag zahlt der Versicherer nicht eine Summe aus, sondern Fondsanteile. Zum Stichtag muss der Versicherungsnehmer den Wert der Fondsanteile dann begleichen.

Außerdem wichtig zu wissen: Der Versicherte kann das Policendarlehen nur in Anspruch nehmen, wenn dem auch die bezugsberechtigten Personen des Vertrages, beispielsweise Familienangehörige, zustimmen. Hat er den Lebensversicherungsvertrag bereits als Sicherheit hinterlegt, benötigt er das Einverständnis des jeweiligen Instituts.

Kommt der Versicherte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann die Assekuranz das Policendarlehen kündigen. Wer seine Raten nicht zahlen kann und eine Kündigung vermeiden will, hat allerdings die Möglichkeit, die Versicherungssumme entsprechend zu kürzen.

Ansprechpartner für den Kreditwilligen
Möchte ein Versicherter ein Policendarlehen aufnehmen, sollte er zunächst den Versicherer über dieses Ansinnen informieren. Das Unternehmen wird ihm dann ein Angebot unterbreiten, aus dem die effektiven Kreditzinsen hervorgehen. Eventuell bietet der Versicherer aber nicht die besten Konditionen, insofern lohnt auch ein Blick auf alternative Anbieter. Seit gut zwei Jahren gibt es Zweitmarktanbieter für Policendarlehen. Die Kreditzinsen, die diese verlangen, können deutlich günstiger sein. Die Besonderheit: Einige Anbieter nehmen auch private Rentenversicherungen für ein Policendarlehen an.

Der Lebensversicherungshändler tritt als Kreditvermittler in Zusammenarbeit mit einer Bank auf. Dabei muss der Lebensversicherungsvertrag als Sicherheit bei der Bank hinterlegt werden. Der Haken an der Sache: Solche Angebote lohnen sich meist nur dann, wenn ein Großteil des Beleihungswertes der Versicherungspolice ausgeschöpft wird, da der Versicherte bei einer kleineren Summe den Vertrag unnötig aus der Hand gibt und somit nur noch eingeschränkt über ihn verfügen kann. Dennoch sollten Versicherungsnehmer möglichst viele Angebote zu dem Vertrag einholen - zum einen, um die besten Konditionen zu ermittelt, und andererseits, um auf Basis dieser Daten nochmals mit dem eignen Versicherer in Kontakt zu treten. Eventuell lässt sich das Versicherungsunternehmen dann auf bessere Konditionen ein.

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