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Baudarlehen von der Familie | baufinanzierung24.com PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dirk Neumann   
Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 09:23 Uhr
Viele Bauherren vergessen bei der Planung ihrer Baufinanzierung einen wichtigen und sehr günstigen Geldgeber: Die eigene Familie. Oft haben Großeltern und Eltern etwas angespart und stellen das gerne den Kindern als preiswertes Baudarlehen zur Verfügung. Der große Vorteil daran: Das Familiendarlehen ist unschlagbar preiswert! Sämtliche Nebenkosten der Banken oder Kreditinstitute, die den Baukredit verteuern, fallen bei einem Darlehen aus der Familie nicht an. Wer die Chance hat, sich von Verwandten Geld für die eigene Immobilie zu leihen, sollte dies tun. Billigeres Baugeld gibt es selten. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Kreditrahmen bei einer Bank von diesem Geld nicht beeinträchtigt wird. Auch kann dadurch das Eigenkapital entsprechend aufgestockt werden, was wiederum die Chancen auf einen günstigen Baukredit bei der Bank erhöht. Bei Familiendarlehen sind einige grundlegende Dinge zu beachten. So sollten auch diese Kredite schriftlich mit einem Vertrag fixiert werden. Niemand muss Jura studiert haben, um eine solche Vereinbarung über ein Familiendarlehen rechtssicher abzuschließen. Auch ein Rechtsanwalt kann, muss aber nicht hinzugezogen werden. Im Internet lassen sich für wenige Euro Musterverträge herunterladen, auchVordrucke für Privatkredite. Auch Schreibwarenhändler bieten derartige Vertragsformulare an. Mit einem solchen Vertrag lassen sich Missverständnisse über die Zahlungsmodalitäten vermeiden. Manch gutgemeintes Familiendarlehen führte schon zu Zwistigkeiten innerhalb der Verwandtschaft, weil kein Kreditvertrag vorhanden war. Sehr gefährlich ist, wenn unversteuertes Geld als Darlehen einem Familienmitglied gewährt wird. Eine derart gute Tat kann dem Kreditgeber sehr schnell in einen Konflikt mit dem Finanzamt bringen. Die Steuerbehörde fragt nämlich nach, woher das Familiendarlehen kommt. So prüft dann auch das Finanzamt, ob es sich dabei um Gelder handelt, die am Fiskus vorbeigeschleust wurden. Kommt die Steuerbehörde dahinter, dass es sich bei dem Familiendarlehen um Schwarzgeld handelt, hat dies weitreichende Folgen für den Geber des Kredites.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 10:19 Uhr
 
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