Hypothekenzinsen
| Stand: | 06.09.2010 - 08:47 Uhr | |
| 2,33 % | ||
| 5 J. Soll. 2,37 % Eff. 50% Beleih.¹ |
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| Sollzins² | Effektiv³ | |
| 5 J. | 2,33 % | 2,37 % |
| 10 J. | 2,86 % | 2,91 % |
| 15 J. | 3,34 % | 3,41 % |
| 20 J. | 3,51 % | 3,60 % |
| 25 J. | 3,51 % | 3,60 % |
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| Das sollten Sie beim Abschluss eines Bausparvertrages beachten! | baufinanzierung24.com |
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| Geschrieben von: Dirk Neumann |
| Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 09:23 Uhr |
| Viele Bundesbürger halten einen Bausparvertrag für ein Allheilmittel, wenn es um die beste Baufinanzierung geht. Dabei weist ein solcher Vertrag, wie andere Finanzierungsformen auch, Vor- und Nachteile auf. Die Außendienstmitarbeiter der Bausparkassen sind Profis. Experten haben nichts zu verbergen, deshalb lassen Sie sich alle erteilten Auskünfte schriftlich bestätigen. So können spätere Missverständnisse zügig und sachlich aufgeklärt werden. Ebenfalls stellt es für einen seriösen Mitarbeiter einer Bausparkasse kein Problem dar, einen Tilgungs- und Ansparplan zu unterschreiben. Dadurch dokumentiert er die diesbezüglich gegebenen Auskünfte. Die Bausparkasse muss mit ihrer exakten Bezeichnung, also auch der Rechtsform, im Vertrag erwähnt sein. Unmissverständlich muss in dem Bausparvertrag auch der gewählte Tarif bezeichnet sein. Ein sehr wichtiger Bestandteil des Vertrages ist die exakte Bausparsumme. Für den Verbraucher ebenfalls von großer Wichtigkeit ist, dass fixiert ist, wie hoch die Raten während der Ansparphase sind. So kann der Bausparer besser sein monatliches Budget kalkulieren. Als weiterer Pflichteintrag im Bausparvertrag sollte stehen, wie hoch das Mindestsparguthaben ausfällt, damit der Bausparkredit zuteilungsreif wird. Der Eintrag über den voraussichtlichen Termin der Zuteilung ist für die Bausparkasse relativ unverbindlich. So kann es sein, dass erst Monate oder Jahre nachdem der Bausparvertrag zuteilungsreif wurde, an den Bausparer ausgezahlt werden kann. Aus diesem Grund sollte sehr konservativ zurückhaltend mit diesem Betrag in der Baufinanzierung kalkuliert werden. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Absichtserklärung der Bausparkasse. Weitere Pflichtpunkte im Bausparvertrag sind die Höhe der Zinsen des Baudarlehens. So kann der Bauherr besser seine Baufinanzierung planen. Ebenfalls für eine optimale Planung der eigenen Liquidität sorgt, dass im Bausparvertrag die Höhe der Tilgung nach der Zuteilung niedergeschrieben ist. Um für den Verbraucher ein Mindestmaß an Transparenz zu gewährleisten, müssen auch die fälligen Abschlussgebühren im Bausparvertrag stehen. Dazu gehört auch, die Art und Weise wie diese Gebühren verrechnet werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 10:19 Uhr |



