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Grundstückserwerb auf Rentenbasis | baufinanzierung24.com PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dirk Neumann   
Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 09:23 Uhr
Eine in Deutschland eher weniger bekannte Form des Grundstückserwerbs ist der Kauf auf Rentenbasis. Wer ein Grundstück nicht komplett verkaufen möchte, sondern dafür eine monatliche Rente will, schafft sich privat eine Altersvorsorge. Andererseits ist dem Käufer damit geholfen. Der Immobilienerwerber kann nicht den Kaufpreis für ein eigenes Grundstück aufbringen. Hier ist es notwendig, zwischen der Raten- und Rentenzahlung zu differenzieren. Bei der klassischen Ratenzahlung wird der vereinbarte Kaufpreis in festgelegten Teilzahlungen in einem vereinbarten Zeitraum zurückbezahlt. Wird der Kaufpreis über einen langfristigen Zeitraum zurückbezahlt, unterstellt das Finanzamt einen fiktiven Zinsanteil, welcher versteuert werden muss. Bei der Rentenzahlung für den Erwerb eines Grundstück hingegen vereinbaren die beiden Vertragsparteien, dass der Kaufpreis in Form einer Rente bezahlt wird. Je nach Vertragsgestaltung kann diese lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden. Bei der Option einer Rente, die bis zum Lebensende des Verkäufers gezahlt wird, gehen beide Vertragspartner ein großes Risiko ein. Verstirbt der Grundstücksverkäufer kurz nach der Vertragsunterzeichnung erhält der Erwerber ein Grundstück zu einem sehr niedrigen Preis. Das andere Extrem ist, dass der Verkäufer sehr alt wird. Bei dieser Möglichkeit besteht die Gefahr, dass der Kaufpreis für das Grundstück völlig überhöht ist. Um dieses Risiko zu minimieren, können die beiden Vertragspartner bestimmte Klauseln in den Kaufvertrag aufnehmen. Beliebt ist beispielsweise die Möglichkeit, einen Teil des Kaufpreises sofort zu bezahlen. Um die Rentenzahlung zu sichern, kann der Veräußerer des Grundstücks im Grundbuch seinen vertraglich vereinbarten Rentenanspruch gegenüber dem Käufer als Reallast eintragen lassen. Doch dies ist nur ein erster Schritt, wenn es um die Absicherung des Grundstücksverkaufes auf Rentenbasis geht. Notariell sollte im Interesse des Verkäufers vereinbart werden, dass bei Nichtzahlung der Rente das Grundstück sofort der Zwangsvollstreckung unterworfen wird. Auch sollte eine Verzinsung der ausstehenden Rente im Vertrag fixiert sein. So wird sichergestellt, dass der Verkäufer im Falle der Nichtzahlung schlechter gestellt ist.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 10:19 Uhr
 
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