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Die sonstigen Kosten beim Bau einer Immobilie | baufinanzierung24.com PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dirk Neumann   
Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 09:23 Uhr
Viele Bauherren gehen etwas naiv an die Erstellung des Eigenheimes heran. In deren oberflächlichen Baufinanzierung werden maximal der Kaufpreis und die Baukosten veranschlagt. Vielleicht haben sich diese Häuslebauer auch noch ein wenig mit den Geldbeschaffungskosten auseinandergesetzt und in ihre Immobilienfinanzierung aufgenommen. Doch es sind die sonstigen Kosten, welche oft im Einzelbetrag gar nicht so hoch ausfallen, die sich aber zu einer beachtlichen Gesamtsumme entwickeln. Wer diese nicht mit in seiner Kalkulation hatte, bekommt ein Finanzierungsproblem. Zu dem Kaufpreis einer Immobilie kommt die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent hinzu. Ebenso will der Notar bezahlt werden. Seine Gebühr beträgt ebenfalls ein Prozent vom Kaufpreis. Durch einen Grundstückskauf muss in das Grundbuch beim Amtsgericht der neue Eigentümer eingetragen werden. Auch diese Behörde hält die Hand auf und will für ihre Dienstleistung 0,5 Prozent vom Kaufpreis. Hört sich nach nicht viel an? Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro ist das immerhin 1.250 Euro, welche in der Baufinanzierung berücksichtigt werden müssen. Wer die Immobilie über einen Makler erwarb, muss mit einer Courtage von 3,48% des Kaufpreises kalkulieren. Ein großes Loch in die Baufinanzierung können die öffentliche Beiträge und Erschließungskosten reißen. Je nach Bundesland und Gemeinde können die Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal mehrere tausend Euro betragen. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf der Immobilie bei der zuständigen Kommune eine Erschließungskostenbestätigung einzuholen. Diese kostet nur wenige Euro und gibt Auskunft, welche öffentlichen Beiträge bereits bezahlt sind und in welcher Höhe diese eventuell in der Zukunft anfallen könnten. Beispielsweise wegen der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes. Oft sind diese drohenden Ausbaumaßnahmen einer Straße oder des Versorgungsnetzes der Grund, warum sich Immobilienbesitzer von ihrem Anwesen trennen. Vorsicht! Die genannten öffentlichen Beiträge fallen nicht nur für bereits erstellt Bauwerke an. Auch unbebaute Grundstücke, an denen ein Abwasserkanal vorbeiführt oder die sofort sich an das öffentliche Wassernetz anschließen können, sind Herstellungsbeitrags- und Erschließungskostenpflichtig. Ein weiterer Kostenpunkt, der allzu gerne vernachlässigt wird, sind die Umzugskosten. Auch wer dies in Eigenregie durchführt, muss meistens ein entsprechendes Transportfahrzeug anmieten. Ebenso kommt es beim Einzug in eine neue Immobilie oft zu notwendigen Neuanschaffungen. Auch diese sollten in einer Baufinanzierung eingeplant sein.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 10:19 Uhr
 
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