Hypothekenzinsen
| Stand: | 06.09.2010 - 08:47 Uhr | |
| 2,33 % | ||
| 5 J. Soll. 2,37 % Eff. 50% Beleih.¹ |
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| Sollzins² | Effektiv³ | |
| 5 J. | 2,33 % | 2,37 % |
| 10 J. | 2,86 % | 2,91 % |
| 15 J. | 3,34 % | 3,41 % |
| 20 J. | 3,51 % | 3,60 % |
| 25 J. | 3,51 % | 3,60 % |
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Hypothekenzinsen |
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Die populärsten Themen auf baufinanzierung24.com - je größer, desto beliebter:
| Der Kaufpreis ist entscheidend! | baufinanzierung24.com |
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| Geschrieben von: Dirk Neumann |
| Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 09:23 Uhr |
| Eine solide Baufinanzierung steht und fällt zum größten Teil mit dem Kaufpreis. Der Kaufpreis für eine Immobilie muss finanziert werden und die dazu anfallenden Nebenkosten. Dazu gehören beispielsweise Maklergebühren, Steuern oder die Kosten für den Notar. Im Kaufvertrag einigen sich der Verkäufer und der Erwerber von einer Immobílie über deren Kaufpreis. Es gibt jedoch Fälle in der Praxis, da dauert es, bis der endgültige Kaufpreis feststeht. Dies kann der Fall sein, wenn das Grundstück geteilt und noch nicht neu vermessen wurde. Wichtig ist, dass der vereinbarte Kaufpreis aus dem notariellen Kaufvertrag hervorgeht. Nur so lassen sich in der Baufinanzierung weniger erfreuliche Überraschungen vermeiden. Der Kaufpreis ist die Grundlage für einen entsprechenden Kredit, mit dem die erworbene Immobilie getilgt wird. So bestehen die Banken, Kreditinstitute und Bausparkassen auf Vorlage eines rechtsgültigen Kaufvertrages, wenn sie einen Kredit geben sollen. Aus dem Kaufvertrag muss der Kaufpreis für Außenstehende, wie beispielsweise die Banken, ersichtlich sein. Versteckte Klauseln oder andere unzulässige Nebenabreden, sind vom Notar und den zukünftigen Kreditgebern alles andere als gerne gesehen. Wichtig ist, dass Verhandlungen zu dem Kaufpreis vor Unterzeichnung des Kaufvertrages geführt werden. Ist der Vertrag von beiden erst einmal unterschrieben, kann eine Minderung des Kaufpreises oder gar eine vollständige Rückerstattung nur gerichtlich eingeklagt werden. Wer eine Immobilie gebraucht erwirbt und daran Mängel erkennt, muss dies vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages gegenüber dem Verkäufer anzeigen. Dabei besteht die Option, den Kaufpreis zu mindern, was der eigenen Baufinanzierung entgegenkommt. Eine andere Möglichkeit ist, den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen. Derartige Instandsetzungen sollten unbedingt in die eigene Baufinanzierung einkalkuliert werden. Auch hier ist es wichtig daran zu denken, dass ein Baukredit nachträglich nur schwer aufgestockt werden kann. Aus diesem Grund sollte es im Eigeninteresse von jedem Bauherren sein, egal ob eine gebrauchte oder neue Immobilie erworben wird, dass der Kaufpreis möglichst schnell feststeht. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 10:19 Uhr |



