Hypothekenzinsen
| Stand: | 09.09.2010 - 13:22 Uhr | |
| 2,43 % | ||
| 5 J. Soll. 2,47 % Eff. 50% Beleih.¹ |
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| Sollzins² | Effektiv³ | |
| 5 J. | 2,43 % | 2,47 % |
| 10 J. | 3,06 % | 3,11 % |
| 15 J. | 3,42 % | 3,49 % |
| 20 J. | 3,56 % | 3,65 % |
| 25 J. | 3,70 % | 3,79 % |
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Hypothekenzinsen |
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| Eine Restschuldversicherung macht Sinn! | baufinanzierung24.com |
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| Geschrieben von: Dirk Neumann |
| Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 09:23 Uhr |
| Der größte Vorteil eines Policendarlehens ist, dass die Angehörigen des Kreditnehmers in dessen Todesfall sehr gut abgesichert sind. Doch dürfte dieser Vorteil zu gering sein um die Baufinanzierung alleine auf ein Versicherungsdarlehen basieren zu lassen. Wer seine Angehörigen für den schlimmsten Fall vor einem finanziellen Desaster bewahren möchte, tut gut daran eine Restschuldversicherung abzuschließen. Konkret sind dies Risikolebensversicherungen die den Zweck haben, im Fall dass der Kreditnehmer verstirbt mit der Versicherungssumme die Restschuld begleichen zu können. Bei diesem Versicherungsvertrag steht weniger der Renditegedanke im Vordergrund, sondern er wird hauptsächlich aus präventiven Gründen abgeschlossen. Aus diesem Grund sind die monatlichen Beträge für diese Versicherung geringer als bei einer Kapital bildenden Versicherung. Manche Banken bieten ihren Kreditnehmern eine solche Restschuldversicherung an. Meistens kann man sich auf eigene Faust bei anderen Versicherungsgesellschaften günstiger eine solche Versicherung selbst organisieren. Für eine Restschuldversicherung macht es Sinn, sich das preiswerteste Angebot zu suchen. Dabei gibt es zwei Arten von Restschuldversicherungen: Bei den Verträgen mit sinkenden Versicherungssummen nimmt diese permanent ab. Der große Nachteil ist dabei, dass es zu einer Unterdeckung kommen kann. Im Gegensatz zu der Restschuldversicherung ist der Verlauf eines Hypothekendarlehens nicht linear. Sinnvoller erscheint eine weitere Option: eine Restschuldversicherung die sich der Restschuld automatisch anpasst. Um den aktuellen Wert der Restschuld zu wissen, muss der Versicherungsnehmer der Versicherung die genauen Daten des Darlehens zur Verfügung stellen. Unbedingt notwendig sind die Gesamtlaufzeit des Darlehens, der abgeschlossene nominale Zinssatz und ein detaillierter Tilgungsplan. Mit dem zunehmenden Alter des Versicherungsnehmers steigen auch die Beiträge zu dieser Versicherung leicht an. Das hat seinen Grund darin, dass das Todesfallrisiko mit steigendem Alter aus Sicht der Versicherungen zunimmt. Im Gegensatz nehmen die monatlichen Beiträge zum Ende des Versicherungsvertrages spürbar ab. Auch wenn das erklärte Ziel einer Risikoversicherung es nicht ist Kapital anzusammeln, so kann es durchaus vorkommen, dass Überschüsse erwirtschaftet wurden. Diese werden dann an die Versicherungsnehmer ausbezahlt. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 10:19 Uhr |



