Hypothekenzinsen
| Stand: | 09.09.2010 - 13:22 Uhr | |
| 2,43 % | ||
| 5 J. Soll. 2,47 % Eff. 50% Beleih.¹ |
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| Sollzins² | Effektiv³ | |
| 5 J. | 2,43 % | 2,47 % |
| 10 J. | 3,06 % | 3,11 % |
| 15 J. | 3,42 % | 3,49 % |
| 20 J. | 3,56 % | 3,65 % |
| 25 J. | 3,70 % | 3,79 % |
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Hypothekenzinsen |
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| Geschrieben von: Dirk Neumann |
| Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 09:23 Uhr |
| Viele Immobilieneigentümer, die für ihr eigenes Haus oder die Eigentumswohnung einen Baukredit aufgenommen haben, beschäftigen sich intensiv mit der Anschlussfinanzierung. Die meisten jedoch erst, wenn es schon zu spät ist! Die meisten Häuslebauer sehen keine Veranlassung darüber nachzudenken, was passiert wenn die Zinsbindung für das Eigenheim ausläuft. Dabei ergeben sich interessante Möglichkeiten. Beispielsweise kann noch vor Auslauf der Zinsbindungsphase eine kostengünstigere Umfinanzierung geplant werden. Der Wechsel zu einem anderen Kreditgeber kann durchaus Sinn machen. Problematisch gestaltet sich meiste eine Umschuldung oder größere Sondertilgung während der Zinsbindungsphase. Mit der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung, können größere außerordentliche Zahlungen oder eine Umschuldung dem Kreditnehmer sehr teuer kommen. Wer versäumt vor Ablauf der Zinsbindung die Finanzierung der eigenen Immobilie zu regeln, muss das Darlehen zu teilweise sehr schlechten Konditionen weiterzahlen. Bevor mit dem Kreditgeber über eine Anschlussfinanzierung verhandelt wird, ist es sinnvoll sich von einem anderen Kreditinstitut ein entsprechendes Angebot einzuholen. Will der bisherige Kreditgeber nicht mit besseren Konditionen entgegenkommen, verbessert das Angebot eines Wettbewerbers die eigene Position erheblich. Sollte das Kreditinstitut nicht nachbessern, ist ein Wechsel zu einem anderen Kreditgeber eine sehr gute Lösung. Wichtig ist jedoch, dass der alte Kredit zur Baufinanzierung erst gekündigt wird, wenn der neue Kreditvertrag unterschriftsreif und alles geklärt ist. Zuvor muss der Notar aufgesucht werden. Wichtig ist die Übertragung der Grundpfandrechte an den neuen Kreditgeber. Sind diese und die Grundbucheintragungen entsprechend geändert, steht der neuen Baufinanzierung nichts mehr im Wege. Bei der Anschlussfinanzierung müssen zuvor eingehend die Bedingungen des Kredites geprüft werden. Dabei liegt der Fokus auf der effektiven Jahresverzinsung des Baukredites. Auch bei diesem neuen Kredit gilt es sich Informationen über die Zinsbindungsdauer und monatliche Raten zu verschaffen. Ebenso ist es wichtig einzukalkulieren, dass bei einem Wechsel zu einem neuen Kreditgeber die Finanzierungsnebenkosten erneut anfallen. Dazu zählen vor allem die Notariatsgebühren und die Gebühren für das Grundbuchamt. Bei den Gesprächen mit dem potenziellen neuen Kreditgeber muss geklärt werden, welche Finanzierungsnebenkosten anfallen. Kostentreiber sind dabei neue Gutachten über den Wert der Immobilie und oft zusätzlich anfallenden Schätzgebühren. Wichtig für die Baufinanzierung ist es, dass derartige Kosten bei der effektiven Verzinsung des Kredites eingerechnet sind. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 10:19 Uhr |



