Hypothekenzinsen
| Stand: | 06.09.2010 - 08:47 Uhr | |
| 2,33 % | ||
| 5 J. Soll. 2,37 % Eff. 50% Beleih.¹ |
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| Sollzins² | Effektiv³ | |
| 5 J. | 2,33 % | 2,37 % |
| 10 J. | 2,86 % | 2,91 % |
| 15 J. | 3,34 % | 3,41 % |
| 20 J. | 3,51 % | 3,60 % |
| 25 J. | 3,51 % | 3,60 % |
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| Was gerne bei der Baufinanzierung übersehen wird: Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge | baufinanzierung24.com |
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| Geschrieben von: Dirk Neumann |
| Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 09:23 Uhr |
| Jeder Hausbauer kalkuliert hoffentlich, bevor er den ersten Spatenstich machen lässt, seine Baufinanzierung mehrmals durch. Immer wieder kann es während der Bauphase dazu kommen, dass sich Kosten plötzlich erhöhen und unvorhergesehene Ereignisse am Bau eintreten. Ist der Bauherr erst in sein neues Domizil eingezogen, sind alle Sorgen über die Baufinanzierung vergessen. Wenn aus dem Budget für den Hausbau noch Geld übrig ist, werden davon neue Möbel gekauft oder ein besseres Auto angeschafft. Oft kommt eine böse Überraschung, wenn die meisten finanziellen Rücklagen aufgebraucht sind: Die Kommune meldet sich. In einem Bescheid werden Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge erhoben. Je nach Größe des Hauses können diese öffentlichen Beiträge mehrere tausend Euro ausmachen. Ein weiterer Faktor über die Höhe der Erschließungskosten ist, was für eine Straße neu gebaut wurde. Das Problem der Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge die Bauherren völlig überraschend bezahlen müssen, betrifft nicht nur die Eigentümer von neu errichteten Häusern in Neubaugebieten. Wer sich beispielsweise ein bestehendes Haus kauft, kann durchaus zur Zahlung der Erschließungskosten herangezogen werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Diese Kosten ruhten noch auf dem Grundstück, weil der Vorbesitzer diese nicht zahlen konnte und stunden ließ. Ist im Kaufvertrag für das Anwesen nicht explizit geregelt, wer die auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Beiträge zu bezahlen hat, kann dies in einem teueren Rechtsstreit enden. Eine weitere Variante ist, dass nach dem Kauf des Hauses, der Eigentumswohnung oder des Grundstückes die Straße vor dem Anwesen neu angelegt wird. Selbiges gilt für den Abwasserkanal oder die Wasserleitung. Entsprechend der Grundstücksfläche und/oder der bebauten Fläche wird der neue Eigentümer zur Zahlung herangezogen. Für viele neue Eigentümer sind die öffentlichen Beiträge nicht nur ärgerlich, sondern können zu erhebliche finanziellen Engpässen führen. Dabei gibt es ein sehr preiswertes und einfaches Mittel um derartigen Überraschungen präventiv zu begegnen: Vor dem Abschluss eines Immobilienkaufes, kann bei der zuständigen Gemeinde für wenig Geld eine Erschließungkostenbestätigung eingeholt werden. In dieser wird verbindlich erklärt, welche Beiträge für das Grundstück bereits bezahlt sind und welche nicht. Außerdem erklärt die Kommune, in welchen ungefähren Zeiträumen Arbeiten geplant sind, für die Erschließungskosten oder Herstellungsbeiträge zu zahlen sind. Vor dem Kauf eines Grundstückes, Hauses oder Anwesen sollte unbedingt eine derartige behördliche Bestätigung eingeholt werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 10:19 Uhr |



