Hausratversicherung - praktisch unerlässlich
Von Michael Lorenz (ML)Für den Verlust oder die Beschädigungen von Gegenständen, die zu einem Haushalt gehören kommt, niemand auf. Zwar schließen Vermieter oder Wohnungs- und Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung ab, diese ersetzt jedoch nur Schäden am Haus, nicht aber an den darin befindlichen Sachen. Somit ist der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll, damit bei Feuer, Leitungswasser Sturm ( ab Windstärke 8) sowie Hagel, Einbruch und Vandalismus auch diese Schäden übernommen werden. Zudem sind noch Aufräum-, Schutz- oder Hotelkosten Bestandteil des Versicherungspaketes. Die Inneneinrichtung und Haushaltsgegenstände ersetzt werden können ohne dies aus dem eignen Portmonee bezahlen zu müssen. Eine Besonderheit gilt für Studenten und Auszubildende, die zeitweise außerhalb der elterlichen Wohnung leben: Ihr Hausrat ist ebenfalls über die Eltern mitversichert.
Was ist versichert?
In der Hausratversicherung sind pauschal alle beweglichen Güter und Gegenstände eines Haushalts versichert. Alle festverbauten Bestandteile wie Einbauschränke, Trennwände, Markisen sind hingegen über die Wohngebäudeversicherung abzudecken. Zu den versicherten Gegenständen gehören also: Möbel, Bekleidung, Geschirr, Elektrogeräte wie beispielsweise Fernseher oder PC, Teppiche etc. Zusätzlich können noch Fahrräder mit in die Hausratversicherung aufgenommen werden, bei Altverträgen sind Fahrräder zum Teil noch enthalten, sowie außerdem beispielsweise auch Sammlungen, Schmuckstücke oder Wertpapiere. Zwar sind Wertpapiere auch im Versicherungspaket enthalten, jedoch meist nur bis zu einer Obergrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz gilt übrigens nicht nur für Zuhause, sondern als Außenversicherung auch auf Reisen. Außenversicherungen sind allerdings auf eine bestimmte Summe der Hauptversicherung begrenzt.
Versicherungssumme und Prämie
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das heißt, nicht der tatsächliche Wert des Hausrats gilt als Basis, sondern der Wiederbeschaffungswert. Versicherer verwenden hier einen Durchschnittswert, um den Wiederbeschaffungswert widerzuspiegeln. Dieser beträgt zurzeit 650 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet, bei einer 80 Quadratmeter-Wohnung würden 52.000 Euro für den Wert des Hausrats veranschlagt. Gleichzeitig bildet der Durchschnittswert auch den Wert, ab dem die Unterversicherung nicht mehr gilt. Von einer Unterversicherung spricht man, wenn der Wiederbeschaffungswert deutlich über der Versicherungssumme liegt. Beispiel: Für eine 80-qm-Wohnung wird eine Versicherungssumme von 40.000 Euro abgeschlossen, der Versicherungswert liegt jedoch bei 50.000 Euro. Im Schadensfall ginge dies zu Lasten des Versicherten, denn der Versicherer würde einen entstandenen Schaden nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu 80 Prozent begleichen. Viele Versicherer bieten deshalb auch eine Unterversicherungsverzichterklärung, wenn der Versicherungsnehmer 650 Euro/ pro qm akzeptiert. In zwei Fällen kann der Versicherer jedoch von dieser Regelung abweichen. Ist der Hausrat nachweislich deutlich weniger als 650 Euro/ pro qm wert, kann natürlich eine realistischere Versicherungssumme vereinbaren werden. Ist der Haushalte hingegen besonders hochwertig, also beispielsweise bei einer 80-qm-Wohnung 80.000 Euro, sollte der Versicherte schon im eigenen Interesse den tatsächlichen Wert des Haushalts versichern.
Neben der Versicherungssumme wirken sich auch noch andere Bestandteile auf die Höhe der Prämie aus. Zum einen ist dies die Einbruchdiebstahl-Tarifzone, das heißt, je höher das Risiko eines Einbruchs ist, desto stärker schlägt sich dies in der Prämie nieder. Der zweite Punkt sind die individuellen Einschlüsse bei den Zusatzversicherungen.
Wenn Sie besonders wertvolle Sammlungen, Schmuck, Musikinstrumente, Kunstgegenstände oder Ähnliches im Haus aufbewahren, so gibt es einige, wenige Versicherer, die auch Schäden an diesen Gegenstände mit einer speziellen Policen übernehmen.


